Vino de Mesa gibt es nicht mehr — jedenfalls nicht als Rechtsbegriff. Mit der EU-Weinmarktreform, die am 1. August 2009 wirksam wurde, verschwanden Tafelwein und vino de mesa aus dem Weinrecht; seither kennt Brüssel nur noch drei Stufen: geschützte Ursprungsbezeichnung, geschützte geografische Angabe und Wein ohne geografische Angabe. Auf spanischen Etiketten steht deshalb heute schlicht Vino, manchmal ergänzt um Vino de España. Auch die zweite verbreitete Aussage stimmt nicht: Diese Weine kommen nicht aus nicht klassifizierten Weinbergen. Jede Rebfläche Spaniens ist im Registro Vitícola erfasst, und seit 2016 braucht jede Neupflanzung eine Genehmigung — unabhängig davon, was am Ende in die Flasche kommt. Und die dritte Überraschung: Einige der teuersten Weine Europas wurden jahrzehntelang als Tafelwein verkauft. In Spanien macht diese unterste Stufe heute mehr als die Hälfte der Weinerzeugung aus.
Was seit dem 1. August 2009 gilt
Die Reform der europäischen Weinmarktordnung hat die alte Zweiteilung in Tafelwein und Qualitätswein abgeschafft. Grundlage war die Verordnung (EG) Nr. 479/2008, deren Bestimmungen später in die heute geltende Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 übergingen; anwendbar wurde die neue Systematik am 1. August 2009. Seither gibt es drei Kategorien: Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung, abgekürzt g.U. oder auf Spanisch DOP, Wein mit geschützter geografischer Angabe, g.g.A. oder IGP, und Wein ohne geografische Angabe. Der Begriff Tafelwein taucht in keinem dieser Texte mehr auf. Er hält sich in Weinführern, Shopbeschreibungen und Gesprächen — aber auf einem Etikett aus dem Handel steht er seit siebzehn Jahren nicht mehr.
Die spanische Pyramide von unten nach oben
Spanien kennt heute sechs Stufen, und die unterste heißt einfach Vino. Darüber steht Vino de la Tierra, die spanische Ausprägung der geschützten geografischen Angabe, dann Vino de Calidad con Indicación Geográfica als eine Art Vorstufe zur Herkunftsbezeichnung, danach die Denominación de Origen und schließlich die Denominación de Origen Calificada, die bislang nur zwei Herkünfte tragen: die Rioja seit 1991 und das Priorat. Daneben, nicht darüber, steht der Vino de Pago: eine eigenständige Kategorie für einzelne Güter mit besonderem Terroir, die außerhalb jeder Denominación de Origen geführt wird. Geregelt wurde das ursprünglich im Weinbaugesetz Ley 24/2003, dessen Kategorienteil 2015 abgelöst wurde.
Jahrgang und Rebsorte dürfen aufs Etikett
Der wichtigste praktische Unterschied zur alten Rechtslage betrifft das Etikett. Ein Tafelwein durfte früher weder Jahrgang noch Rebsorte nennen — das war den Qualitätsweinen vorbehalten. Seit 2009 darf ein Wein ohne geografische Angabe beides führen, wenn mindestens fünfundachtzig Prozent aus der genannten Sorte beziehungsweise dem genannten Jahrgang stammen und ein zugelassenes Kontrollorgan das bestätigt. In Spanien heißt diese Spielart vino varietal. Die Regel gilt europaweit. Sie ist der Grund, warum im Regal Flaschen stehen, auf denen groß Tempranillo und eine Jahreszahl prangen, aber keine Herkunft — und warum diese Weine im Blindtest oft besser abschneiden, als ihr rechtlicher Rang vermuten lässt.
Über die Hälfte des spanischen Weins
Wein ohne geografische Angabe ist in Spanien kein Randsegment, sondern die Mehrheit. Nach den Meldungen des Informationssystems INFOVI beim spanischen Landwirtschaftsministerium entfielen in der Kampagne 2025/26 von 28,7 Millionen Hektolitern Wein 10,9 Millionen auf DOP-Weine, 3 Millionen auf IGP, 9,4 Millionen auf vinos varietales und 5,4 Millionen auf Weine ganz ohne Angabe — zusammen rund zweiundfünfzig Prozent. Ein Großteil davon geht als Fasswein ins Ausland, im ersten Halbjahr 2026 zu 0,55 Euro je Liter, während spanischer Wein im Durchschnitt 1,39 Euro erlöste. José Luis Benítez, Geschäftsführer des spanischen Weinverbands FEV, sagte dazu: „Hay que apostar por sustituir el granel commodity por graneles varietales que tengan mayor valor añadido."
Sassicaia war ein Tafelwein
Die berühmtesten Beispiele für die Schwäche starrer Regelwerke standen in der untersten Kategorie. Marchese Mario Incisa della Rocchetta pflanzte in Bolgheri Cabernet Sauvignon, eine Sorte, die dort in keinem Regelwerk vorgesehen war; sein erster verkaufter Jahrgang, der 1968er, kam Anfang der siebziger Jahre als vino da tavola auf den Markt. Antinoris Tignanello, erster Jahrgang 1971, erging es ebenso, weil sein Cabernet-Anteil die Chianti-Regeln sprengte. Italien reagierte 1992 mit dem Goria-Gesetz und schuf die Kategorie IGT. Sassicaia bekam 1994 eine eigene Unterzone und 2013 eine eigene Herkunftsbezeichnung — die einzige Italiens, die einem einzigen Wein vorbehalten ist. Ein Qualitätsurteil war die Kategorie also nie.
In Spanien hieß das Vino de Mesa de Toledo
Auch Spanien hat seine Fälle, und der bekannteste trägt einen Adelstitel. Carlos Falcó, Marqués de Griñón, pflanzte 1974 in Malpica de Tajo bei Toledo Cabernet Sauvignon, später Syrah und Petit Verdot, führte die Tropfbewässerung und die Drahtrahmenerziehung in Spanien ein und arbeitete mit Émile Peynaud — und verkaufte das Ergebnis als Vino de Mesa de Toledo, weil keine Herkunftsbezeichnung diese Sorten zuließ. 2002 wurde sein Gut Dominio de Valdepusa als erster Vino de Pago Spaniens anerkannt. Mustiguillo bei Utiel folgte 2010 mit El Terrerazo, Abadía Retuerta 2022 als dreiundzwanzigster. Und Mauro, 1978 von Mariano García gegründet, dem langjährigen Kellermeister von Vega Sicilia, liegt bis heute außerhalb der Ribera del Duero.
Wann ein Wein herabgestuft wird
Herabstufung ist kein Makel des Weinbergs, sondern eine Entscheidung des Kontrollrats. Ein Wein verliert seine Herkunftsbezeichnung, wenn er die vorgeschriebene Verkostung nicht besteht, wenn der Höchstertrag überschritten wurde, wenn eine nicht zugelassene Rebsorte im Spiel ist oder wenn über die Grenzen der Herkunft hinweg verschnitten wurde. Er wird dann als Wein ohne geografische Angabe vermarktet — und ist deshalb kein schlechter Wein, sondern einer, der eine Regel verletzt hat. In Deutschland heißt die entsprechende Stufe seit 2009 Deutscher Wein; der Landwein darüber ist die geschützte geografische Angabe. Ein solcher Wein gehört bei zwölf bis sechzehn Grad zu Alltagsgerichten, nicht in den Keller. Unsere Rotweine finden Sie in einer eigenen Kategorie, die spanischen Herkünfte unter Spanien.